16.11.2023: Anhörung zu Digitalgesetzen | Mindzeit-App als Präventionskurs | Digitaler Kostenplan von Zahnärzten
Handelsblatt Inside Digital Health: Donnerstag, 16. November
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Donnerstag, 16.11.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
langes Warten ertragen zu können - das sollten die Vertreter der digitalen Gesundheitswirtschaft mittlerweile gelernt haben. Geduld brauchten sie auch gestern Nachmittag, als die erste öffentliche Anhörung zu den Digitalgesetzen aus dem Bundesgesundheitsministerium um mehr als eine Stunde verschoben wurde.
Diskutiert wurden Details zur Nutzung der elektronischen Patientenakte und zum Forschungsdatenzentrum. Welche Punkte Kassen, Ärzte, Pharma, Industrie und Patientenvertreter kritisieren und welche Verbesserungsvorschläge sie haben, habe ich in einem Themenschwerpunkt zusammengefasst.
Gestern wurden im Gesundheitsausschuss sowohl das Digital-Gesetz als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz beraten.
Zentrale Punkte waren dabei die elektronische Patientenakte und das Forschungsdatenzentrum.
Bisher ist geplant, dass beide Gesetze bereits im Februar in Kraft treten.
Bei der ersten öffentlichen Anhörung zum Digitalgesetz (DigiG) und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) stellten sich gestern Vertreter verschiedener Interessengruppen den Fragen der Bundestagsabgeordneten. Dabei ging es vor allem um den Zugang, die Nutzung und den Mehrwert der elektronischen Patientenakte (ePA) – und wer unter welchen Bedingungen die sensiblen Gesundheitsdaten nutzen darf. Handelsblatt Inside fasst die wichtigsten Punkte zusammen:
Zeitplan der „ePA für alle“
Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, äußerte sich in der ersten Fragerunde kritisch zum angepeilten Termin Januar 2025 für die „ePA für alle“. Sie geht davon aus, dass der Zeitraum nicht ausreichen wird, da das Gesetzgebungsverfahren noch läuft und es noch keine „stabile Basis“ für die Entwicklung der ePA gebe. Gemeint sind die Spezifikationen der Gematik, also die technischen Vorgaben. Nach Pfeiffers Einschätzung müssten nach Veröffentlichung der Spezifikation noch etwa zwölf Monate für die Umsetzung eingeplant werden.
Widerspruchslösung bei der ePA
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch Widerspruchslösungen entwickelt werden müssten, empfiehlt Pfeiffer eine Verschiebung des Termins auf Mitte 2025. Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, erklärte auf die Frage, wie ein Widerspruch denn aussehen könnte, dass es dafür noch keine digitale Lösung gebe. Derzeit müssten die Patienten angeschrieben werden, so der Geschäftsführer weiter. „Das ist auch so geplant, weil es aus Datenschutzgründen noch kein sicheres Verfahren gibt“, sagte Baas.
Thomas Moormann vom Verbraucherzentrale Bundesverband forderte, dass die Widerspruchsmöglichkeiten einfach und barrierefrei sein müssten. Er sieht darin ein Selbstbestimmungsrecht der Versicherten. Der oberste Datenschützer Ulrich Kelber ergänzte, dass mit der Umstellung auf die Opt-out-Variante die Bedeutung der Barrierefreiheit steige. Die Versicherten müssten genau erkennen können, was in ihrer ePA steht und es müsse für sie auch klar erkennbar sein, wo Widerspruchsrechte relevant werden.
Datenlöschung und -verschattung in der ePA
Der Gesundheitsprofessor Ferdinand Gerlach wies darauf hin, dass Patienten besser über die Verschattung und Löschung von Daten in der ePA aufgeklärt werden müssten. Aus seiner Sicht bestünde sonst die Gefahr, dass Ärzte Patienten nicht sicher und qualitativ hochwertig behandeln könnten. Grundsätzlich rät er von der Datenlöschung und -verschattung ab.
Digitale Identitäten
Holm Diening, Technischer Direktor der Gematik, erläuterte, dass die ePA derzeit dokumentenbasiert ist und in Zukunft datenbasiert sein wird. Das Besondere an der Opt-out-Variante sei, dass die Versicherten nicht einmal eine Anwendung herunterladen müssten. Eine ePA werde automatisch für sie angelegt, wenn sie nicht aktiv widersprechen. Um die ePA auch für die breite Masse nutzbar zu machen, sind laut Diening digitale Identitäten notwendig.
Die technischen Voraussetzungen dafür stünden bereit und seien veröffentlicht. „Wir haben auch schon drei Hersteller dafür zugelassen“, sagte Diening. Und er wies auf einen wichtigen Punkt hin: Man brauche das Benehmen statt des Einvernehmens der Sicherheitsbehörden, weil bestimmte Funktionen wie die Biometrie erst nach Inkrafttreten des Gesetzes eingeführt werden könnten.
GDNG – endlich verknüpfte Daten?
Beim GDNG steht die Zusammenführung und Nutzung von Daten im Vordergrund. Christian Karagiannidis, Leiter des DIVI Intensivregisters, nannte Israel als Beispiel. Dort sei es während der Coronapandemie gelungen, mit Hilfe von Daten großer Versicherer innerhalb kürzester Zeit die Wirksamkeit von Impfungen und Coronamedikamenten zu ermitteln. Gerade in Notfallsituationen könnten Patientendaten helfen.
Datennutzung bei Kassen
Viele Fragen drehen sich auch um den geplanten Paragraphen 25b, der den Krankenkassen erlaubt, ihre Routinedaten zu nutzen und auszuwerten, auch, um Versicherten spezielle Gesundheitsangebote machen zu können. Die Kassenvertreter nannten verschiedene Beispiele, wann dies in der Gesundheitsversorgung helfen könnte. Die Barmer argumentiert mit einer Studie aus dem Jahr 2018, wonach 150.000 Schwangere schädigende Substanzen erhalten haben. Derzeit habe die Kasse keine Möglichkeit, die Patienten zu informieren.
Ärzteeinschätzung über Meldung von Gesundheitsrisken
Moormann von der Verbraucherschutzzentrale forderte, dass bei solchen Möglichkeiten der diskriminierenden Nutzung der Datenauswertungen die Krankenkassen auf Schadenersatz verklagt werden können. Dies müsse entsprechend im Gesetz verankert werden. Apothekenvertreter, Psychotherapeuten und Zahnärzte sprachen sich geeint dagegen aus, dass die Krankenkassen ihre Versicherten mittels der Datenauswertung künftig auf Gesundheitsrisken aufmerksam machen dürfen.
Datenübermittlung an FDZ
Auch die Datenübermittlung der ePA an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) wird kritisch gesehen. Die IT-Sicherheitsforscherin Bianca Kastl vom Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit sprach von einem „Worst-Case-Szenario“. Schließlich würde man mit einem Forschungsdatenzentrum einen zentralen Angriffspunkt schaffen. Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) forderte Kastl eine Qualitätssicherung, etwa durch ein Register, das Details der KI offenlegt, um Risiken aufzuzeigen.
Sylvia Thun, Charité-Professorin und Mitglied im Interop Council, erklärte mit Blick auf den europäischen Gesundheitsdatenraum, dass es mit sogenanntem Federated Learning möglich sei, die Algorithmen zu den Daten zu bringen und nicht umgekehrt. Dass „Datentöpfe“ hin- und hergeschoben werden, sei aus ihrer Sicht nicht erstrebenswert. Die Daten könnten in den einzelnen Ländern bleiben, sogar in den Krankenhäusern.
Céleste Kleinjans hat mit ihrem Start-up Mindzeit eine App für Achtsamkeitstraining entwickelt.
Die App wird inzwischen auch als Präventionskurs von allen Kassen erstattet.
Kleinjans hat bei dem Genehmigungsverfahren eine schlaue Abkürzung genommen.
Achtsamkeitstraining und Meditation begleiten sie seit ihrer Kindheit, erzählt Céleste Kleinjans. „Als ich neun Jahre alt war, erkrankte meine Mutter schwer“, sagt sie. „Ich war oft allein und psychisch sehr belastet.“ Eine Freundin der Familie habe ihr eine CD mit Achtsamkeitsübungen geschenkt. „Das Training hat mir Stabilität gegeben“, sagt Kleinjans.
Nach ihrem Studium der Philosophie und Germanistik an der Berliner Humboldt-Universität gründete sie 2019 gemeinsam mit Marinko Spahic das Start-up Mindzeit. Mit vier festen Mitarbeitern entwickeln und vertreiben sie eine Achtsamkeits-App gegen Stress. Seit einigen Monaten hat das Start-up für seine App auch die Zertifizierung der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) erhalten und ist damit erstattungsfähig.
Dabei haben Kleinjans und Spahic eine clevere Abkürzung genommen. Die App wurde nach Kapitel 5 und nicht nach Kapitel 7 des Leitfadens Prävention zugelassen.
Eigentlich wurde das neue Kapitel 7 im Juli 2021 speziell für Präventions-Apps veröffentlicht. Das Kapitel ermöglicht es Herstellern, ihre Ernährungs-, Raucherentwöhnungs- oder Antistresskurse in einer App anzubieten. Die Krankenkassen übernehmen nach Zertifizierung durch das ZPP bis zu 100 Prozent der Kursgebühren, die oft bei rund 100 Euro liegen. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass Nutzer die Kurse bis zum Ende absolvieren.
100.000 Euro für eine Zertifizierung
Allerdings gilt die Zertifizierung nach Kapitel 7 mit Entwicklungskosten von rund 100.000 Euro pro App als aufwendig und vergleichsweise teuer. Im Rahmen der Zertifizierung müssen Unternehmen eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen und den wissenschaftlichen Nachweis in Form einer Studie erbringen. Obwohl die Zertifizierung nach Kapitel 7 bereits seit drei Jahren möglich ist, sind bisher nur wenige Hersteller diesen Weg gegangen: Die Gruner & Jahr-Tochter MissionMe, das Stuttgarter Start-up AIMO und das Leipziger Unternehmen mementor by ResMed sind Pioniere.
Auch das Berliner Start-up Aumio hat die vorläufige Zertifizierung nach Kapitel 7 jetzt erhalten, wie Handelsblatt Inside vorab erfuhr. Aumio entwickelt eine Meditations- und Schlaf-App für Kinder.
Eine schon länger bestehende Möglichkeit für Onlinekurse ist die Zertifizierung nach Kapitel 5 des Leitfadens Prävention. Der digitale Präventionskurs wird dann als sogenanntes Informations- und Kommunikationstechnologie-basiertes Selbstlernprogramm zertifiziert. Waren es laut ZPP im Jahr 2020 noch rund 500 solche Kurse, stieg deren Zahl im vergangenen Jahr auf rund 1700.
Kapitel 5 ist eigentlich nicht für Präventions-Apps gedacht, kann aber dennoch dafür verwendet werden, wie Mindzeit zeigt. Da Kleinjans ihre Achtsamkeits-App nach diesem älteren Kapitel zertifiziert hat, muss sie keine wissenschaftliche Studie durchführen.
Mindzeit-App: Kein Medienbruch beim Präventionskurs
Der Präventionskurs ist in einem geschlossenen Bereich der Mindzeit-App hinterlegt und unterscheidet sich in Form und Inhalt kaum vom restlichen Angebot. Die Länge und der Bearbeitungszeitraum der einzelnen Hörkapitel sind für eine App allerdings unüblich lang. Ein Hörkapitel mit anschließender Inhaltsabfrage per Quiz dauert 65 Minuten. Jede Woche wird ein neues Kapitel veröffentlicht.
Diese Dauer einer Audioeinheit ist auf das Kapitel 5 des Präventionsleitfadens zurückzuführen. Dort ist vorgesehen, dass die Kurse – angelehnt an analoge Kurszeiten - eine Länge von 45 bis 90 Minuten haben und wöchentlich abgerufen werden. Wird eine App nach Kapitel 7 zertifiziert, gibt es diese Vorgaben nicht.
Ein häufiger Kritikpunkt der Erstattung rund um die Präventionsanwendungen ist, dass die Nutzer in Vorleistung gehen müssen. Kleinjans will deshalb auf die Krankenkassen zugehen, um Selektivverträge auszuhandeln. Ein weiterer Fokus liegt auf Firmenkunden. „Für Firmen ist das Angebot interessant, weil die Kosten von der Betriebskrankenkasse übernommen werden“, sagt sie.
10.000 zahlende Nutzer habe die Mindzeit-App bereits. Die werden vor allem über Firmenkunden gewonnen. Die Deutsche Bahn und der Fußballbundesligist Werder Bremen haben Mindzeit für ihre Mitarbeiter im Abo-Modell gekauft. Privatkunden seien bisher selten, berichtet Kleinjans. Mit der ZPP-Zertifizierung hofft sie, diese Kundengruppe stärker zu erschließen: „Hier sehen wir ein großes Potenzial, vor allem, wenn wir mit Krankenkassen zusammenarbeiten und die Vorkasse für den Nutzer wegfällt“, sagt sie.
Eine Anwendung über den Kommunikationsstandard KIM hat in jüngster Zeit einen rasanten Aufstieg erlebt: der digitale Heil- und Kostenplan des Zahnarztes. Kann er Vorbild für den Roll-out der E-Akte sein?
Die digitale Übermittlung von Heil- und Kostenplänen der Zahnärzte hat sich fast verzehnfacht. Wurden im dritten Quartal 2022 noch rund 300.000 Dokumente im Rahmen des sogenannten Elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) digital versendet, waren es im dritten Quartal 2023 bereits fast 2,2 Millionen versendete Dokumente. Könnte der elektronische Kostenvoranschlag des Zahnarztes Vorbild für andere digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) sein?
Tatsächlich eignet sich das EBZ-Verfahren nur bedingt als Blaupause für den Roll-out der E-Akte. Denn mit der digitalen Übermittlung des Heil- und Kostenplans wurde ein umständlich analoges Verfahren digitalisiert. Davon profitiert der Patient, weil er den Papierausdrucknicht mehr bei seiner Kasse einreichen muss. Aber auch der Zahnarzt hat einen starken finanziellen Anreiz, das Verfahren zu nutzen.
Denn durch die digitale Übermittlung antwortet die Kasse schneller als beim Versand von Papierdokumenten. Gerade bei kostenintensiven Maßnahmen wie Zahnersatz, bei denen der Patient oft eine Zuzahlung leisten muss, ist eine zeitnahe Antwort der zuständigen Krankenkasse von Vorteil. Der Zahnarzt kann die Behandlung schneller planen und durchführen, was sich direkt auf sein Praxiskonto auswirkt. Die zehn Euro, die ein Arzt für das Befüllen der ePA bekommt, sind dagegen kaum ein finanzieller Anreiz.
Das Münchener Unternehmen Meierhofer und die Telekom-Tochter T-Systems kooperieren in Österreich, um gemeinsam die Digitalisierung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen voranzutreiben. Dabei liefert Meierhofer ein Krankenhausinformationssystem, T-Systems stellt die IT-Infrastruktur und entwickelt eine Patientenverwaltungs- und Abrechnungssoftware auf Basis von SAP S/4. Lukas Hoffmann
In Niedersachsen entsteht ein neues Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (KI) in der Medizin (CAIMed), das vom Land und der VolkswagenStiftung mit rund 15 Millionen Euro gefördert wird. Ziel des Zentrums ist es, KI-Methoden für die personalisierte Medizin zu entwickeln. Schwerpunkte dabei sind die Onkologie, die Herz-Kreislauf- und Lungenmedizin sowie die Infektionsmedizin.
Durch die Verknüpfung von Daten aus der Forschung und der Patientenversorgung sollen neue Erkenntnisse über Krankheiten gewonnen werden. Als Entscheidungshilfe für die Behandlung und Therapie sollen die KI-Methoden dann in den Klinikalltag gebracht werden. Das Zentrum wird von Wissenschaftlern aus Niedersachsen getragen. Wolfgang Nejdl, Leiter des Forschungszentrums L3S an der Leibniz Universität Hannover, übernimmt die Rolle des Sprechers. Britta Rybicki
In einer Apotheke in Nordrhein-Westfalen hat ein E-Rezept für das Verstopfungsmedikament Macrogol zu einer Fehlermeldung geführt. Das berichtet die Nachrichten-Website Apotheke Adhoc. Eine Patientin habe ihr E-Rezept für Macrogol dura 100 Stück in ihrer Apotheke eingelöst, woraufhin eine Fehlermeldung erschien.
Das Problem: Macrogol ist je nach Anbieter entweder als Medizinprodukt oder als Arzneimittel eingestuft. Medizinprodukte müssen aber erst ab Juli 2027 per E-Rezept verordnet werden können, bei Arzneimitteln ist dies bereits ab Anfang 2024 verpflichtend. Dies könne zu Beginn des Jahres zu Problemen führen, heißt es in dem Artikel. Denn laut Arzneiverordnungsreport würden Ärzte jährlich knapp 60 Millionen Tagestherapiedosen Macrogol verordnen. Lukas Hoffmann
Der Essenslieferdienst Wolt ist eine strategische Partnerschaft mit Sanvivo eingegangen. Damit können Kunden des Essenslieferdienstes auch rezeptfreie Gesundheitsprodukte über die App bei einer der Partnerapotheken bestellen. Mehr lesen Sie hier.
DAZ
Chargendokumentation: Lösung für Verblisterer
Durch die Intervention des Bundesministeriums für Gesundheit gibt es nun eine Lösung für Apotheken für das E-Rezept und die Dokumentation in der Heimversorgung. Mehr lesen Sie hier.
Heise
Interview: Großer Vertrauensverlust droht
Das Bundesgesundheitsministerium fordert, bei der „elektronischen Patientenakte für alle" auf eine Verschlüsselung der Daten zu verzichten. Dies kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Ulrich Kelber. Mehr lesen Sie hier.
KMA
Cyberangriff wirft Uniklinikum Frankfurt zurück
Der Cyber-Angriff auf das Universitätsklinikum Frankfurt ist noch nicht überwunden. Nach wie vor ist nur die Übergangswebsite erreichbar. Die Buchhaltung arbeitet notgedrungen wieder mit Papier und Fax. Mehr lesen Sie hier.
SAT1
Bayerns Gesundheitsministerin zur Digitalisierung
Bayerns neue Gesundheitsministerin Judith Gerlach gibt eine Einschätzung zur Digitalisierung in der Medizin und ob sie die Ärzte in Zeiten von Personalmangel und Erkältungszeit entlasten kann. Mehr lesen Sie hier.
MJobiHealthNews
Pieces Technologies übernimmt KI von AWS
Das US-Unternehmen Pieces Technologies hat die generativen KI-Angebote von Amazon Web Services integriert, um Sculpted AI zu entwickeln. Dabei handelt es sich um eine Technologie, die an die Spezifikationen von Gesundheitssystemen angepasst werden kann und KI in klinische Arbeitsabläufe für elektronische Patientenakten integriert.(Englischer Artikel) Mehr lesen Sie hier.
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